Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JYK Immobilien GmbH · Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JYK Immobilien GmbH, Wilhelmstraße 13, 49479 Ibbenbüren (nachfolgend „JYK" oder „Auftragnehmer") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Bauträgerschaft, Immobilienentwicklung, Grundstückshandel, Vermietung, Verwaltung und Baubetreuung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Regelungen vorrangig.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote von JYK sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von JYK oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei Immobilienkaufverträgen gelten die notariellen Beurkundungsvorschriften.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Baubeschreibung oder der Leistungsvereinbarung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt JYK alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von JYK.

(3) Fristen und Termine verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist JYK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

(4) Abschlagszahlungen bei Bauvorhaben richten sich nach dem jeweiligen Baufortschritt und werden gesondert vereinbart.

§ 5 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB (5 Jahre ab Abnahme), sofern nicht abweichend vereinbart.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. JYK ist berechtigt, zunächst Nachbesserung zu leisten.

(3) Bei Immobilienkaufverträgen richtet sich die Gewährleistung nach den notariell beurkundeten Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat.

§ 7 Haftung

(1) JYK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung von JYK ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet JYK nicht für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Verwaltungsverträge und laufende Betreuungsmandate können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(4) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Steinfurt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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